Ab 2019
Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2019Jahresbeitrag (p. a.) Aufnahmegebühr |
Kinder bis 14 Jahre58,00 € p. a. 4,85 € |
Jugendliche 14 - 18 Jahren58,00 € p. a. 4,85 € |
Erwachsene ab 18 Jahren98,00 € p. a. 8,20 € |
Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2019Jahresbeitrag (p. a.) Aufnahmegebühr |
Rentner ab 67 Jahren58,00 € p. a. 4,85 € |
Familienbeitrag195,00 € p. a. 16,25 € |
Schüler usw. ab 18 Jahren *)58,00 € p. a. 4,85 € |
*) Schüler (ab 18 Jahren), Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende werden bis zu einem Höchstalter von 27 Jahren, nach Vorlage eine entsprechenden offiziellen Bescheinigung - die bis zum 31. Dezember eines Jahres für das nächste Jahr (unaufgefordert beim 1. Vorsitzenden) zu erbringen ist - als Jugendliche eingestuft.
Mitglieder ab 67 Jahren werden automatisch als Rentner geführt. Der Mitgliedsbeitrag für Rentner wird, unter Vorlage des Rentenausweises, auch früher gewährt (auf Antrag, nicht rückwirkend). Schwerbehinderte (mit Ausweis) werden mit Mitgliedbeitrag Rentner geführt (auf Antrag, nicht rückwirkend). Erläuterung: Schwerbehindert nach §2 Abs. 2 SGB IX Grad der Behinderung 50%.
Info
Bei Fragen zu unseren Beiträgen oder an die Buchhaltung, senden Sie uns bitte ein
Beitrittserklärung
Hier finden Sie unsere Beitrittserklärung im PDF-Format. Bitte schicken Sie diese ausgefüllt und unterschrieben an:
TSV Wachendorf e.V.
1. Vorsitzende: Elisabeth Strehlow
Siegelsdorfer Straße 12
90556 Seukendorf
oder geben Sie die Anmeldung direkt bei Ihrem Abteilungsleiter ab.
Austritt
Gemäß unserer Satzung ist der Austritt dem Vorstand gegenüber schriftlich mit Datum und Unterschrift zu erklären. Eine Kündigung per Mail ist nicht möglich! Kündigungen gegenüber Übungsleitern können nicht anerkannt werden, ebenso muss die Kündigung bei Minderjährigen von einem/einer Erziehungsberechtigen unterschrieben sein. Der Austritt ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres (31. Dezember) unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist möglich. Kündigungen nach dem 1. Oktober eines Jahres können demnach erst zum Ende des Folgejahres berücksichtigt werden.