Mitgliedsbeiträge

Ab 2019

Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2019

Jahresbeitrag (p. a.)

Aufnahmegebühr

Kinder bis 14 Jahre

58,00 € p. a.

4,85 €

Jugendliche 14 - 18 Jahren

58,00 € p. a.

4,85 €

Erwachsene ab 18 Jahren

98,00 € p. a.

8,20 €

Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2019

Jahresbeitrag (p. a.)

Aufnahmegebühr

Rentner ab 67 Jahren

58,00 € p. a.

4,85 €

Familienbeitrag

195,00 € p. a.

16,25 €

Schüler usw. ab 18 Jahren *)

58,00 € p. a.

4,85 €

 *) Schüler (ab 18 Jahren), Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende werden bis zu einem Höchstalter von 27 Jahren, nach Vorlage eine entsprechenden offiziellen Bescheinigung - die bis zum 31. Dezember eines Jahres für das nächste Jahr (unaufgefordert beim 1. Vorsitzenden) zu erbringen ist - als Jugendliche eingestuft.

Mitglieder ab 67 Jahren werden automatisch als Rentner geführt. Der Mitgliedsbeitrag für Rentner wird, unter Vorlage des Rentenausweises, auch früher gewährt (auf Antrag, nicht rückwirkend). Schwerbehinderte (mit Ausweis) werden mit Mitgliedbeitrag Rentner geführt (auf Antrag, nicht rückwirkend). Erläuterung: Schwerbehindert nach §2 Abs. 2 SGB IX Grad der Behinderung 50%.

Info

Bei Fragen zu unseren Beiträgen oder an die Buchhaltung, senden Sie uns bitte ein Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Beitrittserklärung

Hier finden Sie unsere Beitrittserklärung im PDF-Format. Bitte schicken Sie diese ausgefüllt und unterschrieben an:

TSV Wachendorf e.V.
1. Vorsitzende: Elisabeth Strehlow
Siegelsdorfer Straße 12
90556 Seukendorf

oder geben Sie die Anmeldung direkt bei Ihrem Abteilungsleiter ab.

Austritt

Gemäß unserer Satzung ist der Austritt dem Vorstand gegenüber schriftlich mit Datum und Unterschrift zu erklären. Eine Kündigung per Mail ist nicht möglich! Kündigungen gegenüber Übungsleitern können nicht anerkannt werden, ebenso muss die Kündigung bei Minderjährigen von einem/einer Erziehungsberechtigen unterschrieben sein. Der Austritt ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres (31. Dezember) unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist möglich. Kündigungen nach dem 1. Oktober eines Jahres können demnach erst zum Ende des Folgejahres berücksichtigt werden.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.